Die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum setzt fundierte Spezialkenntnisse des Verwalters voraus. Die Bestimmungen des WEG Wohnungseigentumsgesetzes und die dort vorgeschriebenen Regularien sind einzuhalten.
Bei größeren Eigentümergemeinschaften entscheiden die Miteigentümer über die Berufung eines Verwaltungsbeirates.
Allgemeine Verwaltung
- Erstellen des Wirtschaftsplanes
- Erstellen der Hausabrechnung
- Durchführung der Eigentümerversammlung
- Protokollierung der Beschlüsse und deren Umsetzung
- Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
Kaufmännische Verwaltung
- monatliche Sollstellung der Hausgeldbeiträge
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Energielieferanten, Kommunen, Handwerker
usw. - Kontrolle und Verbuchung aller Geld Ein- und Ausgänge auf dem Objektbankkonto
- Disposition von Geldmitteln für Rücklagen (Sparbuch, Festgeld)
- Erstellen einer nachvollziehbaren Buchhaltung
Technische Verwaltung
- Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Bewirtschaftung der Immobilie
- Abschluss, Änderung, Verlängerung, Beendigung und Überwachung aller für die
Bewirtschaftung der Immobilie notwendigen Wartungs-, Reinigungs-, Instandhaltungs-
und sonstigen Dienstleistungsverträge nach Rücksprache mit dem Eigentümer - Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen
- Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, ggf. nach Rücksprache mit dem
Eigentümer - Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen